Der Stichtag rückt näher. Wer noch nichts getan hat, sollte sich schleunigst informieren. Gefragt sind Konzepte, Checklisten, Tipps zur schnellen Umsetzung und natürlich auch Tools und Hilfestellung zur Umsetzung der EU-DSGVO.
Am 25. Mai 2018 endet die Übergangsfrist für das neue Datenschutzrecht. Für Unternehmen bedeutet dies, dass sie in Zukunft noch umsichtiger mit personenbezogenen Informationen ihrer Kunden und Mitarbeiter umgehen müssen.
Der Datenschutz und die IT-Sicherheit ist leider kein endlicher Zustand, sondern ein fortwährender Prozess in jedem Unternehmen und sollte daher mit einem verantwortlichen und kompetenten Partner für IT-Security, Datenschutz und IT-Management gestaltet werden.
Da die F&M Consulting als IT-Outsourcing Partner bereits in den meisten Kontrakten für das IT-Management und die IT-Sicherheit zuständig ist, haben wir uns nun auch für den rechtlichen Abschnitt des Datenschutzes nach EU-DSGVO qualifizieren und zertifizieren lassen. Somit stellt die F&M sowie rechtlich, organisatorisch als auch technisch einen verantwortlichen Partner für die gesamte IT-Sicherheit in Ihrem Unternehmen.
Die Umsetzung der DSGVO ist kein Hexenwerk, es müssen nur einige Maßnahmen bis zum 25.5.2018 in jedem Unternehmen getroffen worden sein. Zumal es ab diesem Zeitpunkt anwendbares Recht ist und auch eine Meldepflicht gegenüber Aufsichtsbehörden besteht, sollte man dieses Thema nicht mehr auf die lange Bank schieben.
Auszug von umzusetzenden Maßnahmen bis spätestens 25.5.2018
- Die Beauftragung eines zertifizierten EU-Datenschutzbeauftragten.
- Ein Verfahrensverzeichnis nach EU-DSGVO mit Abweichungen zum IST- Zustand und den noch folgenden Maßnahmen.
- Eine nachweisliche rechtliche, organisatorische und technische Unterweisung der Mitarbeiter.
- Abschluss von Datenverarbeitungsverträgen mit allen Geschäftspartnern und Rechenzentren.
- Da der Datenschutz zwangsläufig IT-Sicherheit voraussetzt, sind alle elektronischen Verarbeitungsabläufe nach dem aktuellen Stand der Technik einzurichten ( Hilfe und Abgleich z.B. ISO 27001)
- Allen Melde- und Benachrichtigungspflichten nachkommen
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